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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 21.09.2024)

  1. VERTRAGSSCHLUSS

    1. Geltung der AGB

      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des treibgut-Greven mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit treibgut abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von treibgut betriebenen Einrichtungen nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
    2. Vertragsschluss in unserer Einrichtung

      Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im treibgut durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Sowohl treibgut als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend.
      Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
    3. MemberCard

      Das Mitglied erhält im treibgut bei Vertragsabschluss beim ersten Besuch eine MemberCard, die ihm den Zugang zu den Kursen ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Einrichtung.
  2. NUTZUNG der Einrichtung

    1. Umfang der Nutzung

      Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu unserer Einrichtung oder mehreren Einrichtungen und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
      treibgut ist berechtigt, die Einrichtung pro Jahr bis zu vier Wochen innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern; treibgut wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der „treibgut“-Website („treibgut-greven.de“) und/oder vor Ort mindestens sieben Tage vor der Sperrung bekannt geben.
    2. Zugang nur mit MemberCard

      Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zugang zu den Kursen. Ohne Mitnahme der MemberCard ist die Teilnahme am Kurs nicht möglich.
    3. Hausordnung

      treibgut ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweilige Einrichtung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/der Einrichtung und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
    4. Weisungsberechtigung

      Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Einrichtung, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
    5. Zusatzleistungen

      Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Kursnutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

    1. Umgang mit der MemberCard

      Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in der Einrichtung oder per E-Mail oder Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
    2. Gebühr bei Ausstellung der MemberCard / Ersatz-MemberCard

      Für die Neuausstellung der MemberCard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertrag vereinbarte Gebühr (aktuell 5,00€) für eine Ersatz-Member-Card fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-MemberCard ihre Gültigkeit.
    3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

      1. Das Mitglied ist verpflichtet, treibgut bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von treibgut (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
      2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., treibgut unverzüglich mitzuteilen.
    4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle

      Die Mitgliedschaft bei treibgut ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
    5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

      Es ist dem Mitglied untersagt, in der Einrichtung zu rauchen, sich zu rasieren sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Einrichtung anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
  4. BEITRÄGE

    1. Fälligkeit der Beiträge

      1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
      2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der (evtl. anfallenden) Aufnahmegebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
    2. Preisanpassungsrecht

      1. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist treibgut berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. treibgut wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Darüber hinausgehende Preisanpassungen sind nur möglich, wenn dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
      2. Ausfall/Versäumnis
        • An Feiertagen hat treibgut grundsätzlich geschlossen.
        • Einmal im Jahr behält sich treibgut eine Schließung für Wartungs-/Reparaturarbeiten vor. Diese darf max. vier Wochen betragen.
        • Es besteht kein Anspruch auf ein Nachholen einer Kurseinheit oder eines Seminars.
        • Wird von Seiten der Kurs- bzw. Seminarleiter oder von treibgut ein Termin abgesagt, wird ggfs. Abgestimmt, ob ein Nachholtermin stattfindet.
        • Der Veranstalter behält es sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (unter 5 Personen) den Kurs vor Beginn abzusagen.
        • Versäumt der Teilnehmer Kurseinheiten, ist eine Rückerstattung von Kursgebühren grundsätzlich ausgeschlossen.
        • Absagen sind 24 Stunden vor Kursbeginn gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen.
        • Der Teilnehmer hat bei rechtzeitiger Absage Anspruch auf einen einmaligen Nachholtermin (gilt nur für Rehasport) pro Kurs innerhalb der Woche. Der Nachholtermin erfolgt nach Absprache innerhalb des Kurszeitraums in einem anderen Kurs, abhängig von Verfügbarkeit und Kurskapazitäten. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter bestehen nicht.
        • Insbesondere besteht keine Möglichkeit, mehr als einen verpassten Termin nachzuholen und auch kein Anspruch auf Rückvergütung. Ein verpasster Nachholtermin wird nicht ersetzt.
        • Bei Verhinderung eines Kursleiters ist der Veranstalter berechtigt eine entsprechende Vertretung zu stellen. Ein durch Krankheit oder anderweitige Verhinderung eines Kursleiters des Veranstalters verursachter Kursausfall wird durch einen Ausweichtermin nachgeholt. Die Wahl hierfür trifft der Veranstalter. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt über einen Kursausfall zu informieren.
        • Der Teilnehmer gibt zu diesem Zweck bei der Anmeldung an, ob er telefonisch oder per E-Mail informiert werden möchte.
        • Der Veranstalter haftet nicht für Kursausfall bzw. Kursabbruch durch höhere Gewalt.
    3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

      Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird treibgut hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
    4. Zahlungsverzug

      1. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird treibgut hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
      2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist treibgut berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist treibgut berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
  5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

    1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

      1. Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Vertragslaufzeit (nachfolgend: Vertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen Monat, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von treibgut vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Bei allen Verträgen gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist zum Monatsende. Die Mitgliedschaft endet, sobald kein aktiver oder stillgelegter Vertrag mehr besteht.
      2. 10er Karten sind von 5.1.1. ausgenommen. Die Laufzeit der 10er Karte erlischt entweder bei Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraums oder bei Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Anzahl an Kurseinheiten.
    2. Stilllegung des Vertrages


      1. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
        • Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
        • Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
      2. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht.
      3. 10er Karten können ebenfalls nicht stillgelegt werden.
    3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

      Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
    4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

      1. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe des vollständigen Namens zu erklären bzw. anzuzeigen.
      2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an das treibgut, Saerbecker Str. 141, 48268 Greven oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse: hallo@treibgut-greven.de zu versenden.
  6. HAFTUNG VON treibgut

    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet treibgut nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von treibgut auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von treibgut.
  7. Datenschutz

    1. Alle Daten der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der DSGVO genutzt.
    2. Daten der Teilnehmenden werden zum Zwecke der Abrechnung und Leistungserbringung bei treibgut gespeichert und nur soweit zu diesem Zwecke notwendig an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.
  8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

      treibgut ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
    2. Änderungen dieser AGB

      treibgut ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. treibgut wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
    3. Aufrechnungsverbot

      Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen treibgut aufrechnen.
    4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
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